Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde, am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.
In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.
Vordrucke hierfür erhalten Sie im Gemeindebüro, Schulstraße 28, 50171 Kerpen. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder im Gemeindebüro der ev. Kirchengemeinde Kerpen, Schulstraße 28, 50171 Kerpen abgegeben werden.
Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro, Schulstraße 28, 50171 Kerpen ausgelegt.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.